Kurenvermittlung

Was Ihnen die Kurenvermittlung bietet:

  • wir haben Zeit für ein persönliches Gespräch
  • wir informieren über Ihre individuellen Möglichkeiten
  • wir sprechen mit Ihnen über geeignete Einrichtungen
  • Sie werden von uns in der Klinik angemeldet
  • wir stellen die Kostenanträge an die Krankenkasse
  • wir beraten und unterstützen Sie bei Widersprüchen
  • wir sind auch nach der Kur für Sie da
  • wir bieten Ihnen Einzelgespräche und Vermittlung an andere Beratungsstellen an
Kurenberatung
Bild: Regenesa

Mütter- und Mutter-Kind-Maßnahmen sowie Vater-Kind-Maßnahmen nach     § 24 und § 41 SGB V sind stationäre Leistungen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation und Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen.

Die Kursachbearbeiter/innen beraten und unterstützen Sie gern in einem persönlichen Gespräch über den Ablauf einer Kur und Ihre individuellen Möglichkeiten.

Ansprechpartnerin

Termine nach Vereinbarung

ggf. AB nutzen.

Silke Bockhorst
An der Liebfrauenkirche 5-6
31535 Neustadt
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Bild: Diakonieverband Hannover-Land